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Seit rund mehr als 10 Jahren besteht für alle Hausbesitzer und Vermieter die Pflicht, regelmäßig die Gasanlagen in ihren Gebäuden zu überprüfen. Dies wurde mit Änderung der „technischen Regeln für Gasinstallationen (TRGI)“ verpflichtend als jährliche Überprüfung eingeführt.
Der Hausbesitzer trägt ab der Hauptabsperrvorrichtung die Verantwortung für die Gasinstallation. Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherheit hat er seinen Prüfungs- und Instandhaltungspflichten nachzukommen. Auch wenn die Gasanlage ganz oder nur teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen wird, bleibt der Hauseigentümer verantwortlich. Was ist bei der jährlichen Gashausschau zu überprüfen? Auf der Internetseite des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) befindet sich eine hilfreiche Checkliste zur jährlichen Sichtprüfung der Hausgasanlage und der verwendeten Gasgeräte. Bei der Überprüfung handelt es sich lediglich um eine rein optische Kontrolle der Gasinstallation und der Gasgeräte. Folgende Fragen sind hierbei zu beantworten: Sind alle Absperreinrichtungen frei zugänglich, um in einem Notfall die Gaszufuhr umgehend abzuschalten? Sind alle Gasleitungen in einem einwandfreien Zustand, besonders wenn die Gasleitung durch Wand- und Deckendurchführungen sowie durch feuchte und ungelüftete Räume verläuft? Sind alle Gasleitungen gut befestigt? Es darf nichts an den Leitungen hängen. Sind bei verkleideten Gasleitungen Lüftungsschlitze vorhanden? Bekommt das Gasgerät genug Luft? Sind die Verbrennungsluftöffnungen an den Wänden oder den Türen des Aufstellungsraums der Gasgeräte offen? Ist eine ausreichende Verbrennungsluftzufuhr bei den Abdichtungen bzw. beim Neueinbau von Fenstern und Türen sichergestellt? Wurde der Neueinbau einer Abluft-Dunstabzugshaube und eines Abluft-Wäschetrockners mit einem Fachmann besprochen? Verläuft die Schlauchleitung des Gasherdes zur Gassteckdose ohne Knick? Ist sie ausreichend weit von Flamme und Hitze entfernt? Leuchtet die sichtbare Flamme des Gasgerätes durchgehend blau? Sind die Gasgeräte intakt und ohne Rußspuren? Gibt es keinen auffälligen Gasgeruch oder ungewöhnliche Geräusche bei der Bedienung? Wenn Sie alle 10 Fragen mit einem ja beantwortet haben, ist die jährliche Gashausschau beendet und es empfiehlt sich, dies zu dokumentieren. Bei Unsicherheiten ist umgehend ein Fachmann zur weiteren Überprüfung zu beauftragen. Ist die jährliche Gashausschau verpflichtend? Wie schon erwähnt, bestehen die „Technischen Regeln für Gasinstallationen" (TRGI 2008) mit der Verpflichtung zur jährlichen Überprüfung seit 1. Januar 2009. Da es sich hierbei aber nur um eine technische Regel und kein Gesetz handelt, besteht keine Rechtsvorschrift, sondern nur eine private technische Regelung mit Empfehlungscharakter. Im Schadensfall kann gegenüber der Versicherung oder dem Gericht eine gut dokumentierte Gashaushaus beweisen, dass durch die sachgerechte und regelmäßige Überprüfung der Gasinstallation die erforderliche Prüf- und Sorgfaltspflicht erfüllt wurde. Gerne übernehmen wir die Durchführung und Dokumentation der Gashausschau für ihre Immobilie
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