Services, Energieberatung
Eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude soll Immobilienbesitzern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können. Mit dem Sanierungsfahrplan erhalten Sie die Möglichkeit einzelne Sanierungsschritte in der sinnvollsten Reihenfolge zu planen. Anschaulich werden Investitionskosten, Fördermöglichkeiten, Amortisierungszeiten und Umsetzungshilfen individuell für das jeweilige Gebäude dargestellt.
Jetzt wird der Sanierungsfahrplan noch wertvoller! Den Zusatzbonus für Maßnahmen aus dem individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) in Höhe von 5% jetzt sichern! Wenn eine energetische Sanierungsmaßnahme in der "Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude" auch Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist und diese innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt wird, so erhöht sich der vorgesehene Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte für diese Maßnahme (iSFP-Bonus). So können Eigentümer zum Beispiel beim Austausch einer alten Ölheizung gegen eine klimafreundliche Heizung bis zu 55 Prozent Zuschuss erhalten, wenn der Austausch der Ölheizung als Maßnahme im iSFP enthalten war! Bei Sanierungen der Gebäudehülle (Dach, Fenster, Fassade etc.) steigt die Förderquote mit iSFP von 20% auf 25%! Den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhalten Eigentümer im Rahmen einer Energieberatung (siehe unten). Insgesamt sind im BEG EM maximal 60.000 Euro förderfähige Investionskosten pro Wohneinheit und Kalenderjahr möglich. Der Sanierungsfahrplan legt Hauseigentümern die individuellen Möglichkeiten für die Schritt-für-Schritt- oder Gesamtsanierung in einem Zug dar. Die farbgeleitete Darstellung des individuellen Sanierungsfahrplans lehnt sich dabei an die bereits bekannte Farbskala im Energiebereich an. Sie soll Hauseigentümern helfen, die Informationen über den energetischen Zustand des Gebäudes leicht zu verstehen und eventuelle Schwachstellen aufzuzeigen. Die Zusammenstellung der Sanierungsmaßnahmen richtet sich nach dem Gebäude, den individuellen Bedürfnissen und persönlichen Wünschen des Hauseigentümers. Das BAFA zahlt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten! Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn der Energieberatungsbericht in Wohnungseigentümerversammlungen erläutert wird.
auf Anfrage
Karte
auf Anfrage
Heie-Juuler-Wäi 1, 25920 Risum-Lindholm
Öffnungszeiten
Montag 07:00-15:30
Dienstag 07:00-15:30
Mittwoch 07:00-15:30
Donnerstag 07:00-15:30
Freitag 07:00-15:30
Wir öffnen natürlich auch nach Vereinbarung.