Services, Energieberatung
Sie vermieten oder wollen ihre Immobilie zum Verkauf anbieten? Wir prüfen welcher Ausweis gemäß Energieeinsparverordnung vorgeschrieben ist und erstellen einen rechtssicheren Ausweis. Für Vermieter und Verwaltungen übernehmen wir auch gerne die Fristenverwaltung und erstellen vor Fristablauf einen neuen Ausweis.
Die Verpflichtung, einen Energieausweis bereit zu halten, wurde durch die Energieeinsparungsverordnung (EnEV) 2014 deutlich verschärft und seit 01.11.2020 durch das neue Gebäudeenergiengesetz (GEG) noch einmal konkretisiert und mit weiteren Pflichten, zum Beispiel für Makler, ausgestaltet. Bisher galt die Aussage, dass der Verkäufer oder Vermieter dem Käufer oder Mieter einen Energieausweis spätestens auf Verlangen vorlegen muss. In der Praxis bedeutete dies häufig, dass weder für zum Verkauf stehende noch für neu zu vermietende Objekte Ausweise vorlagen. Mit dem novellierten Verordnungstext gibt es nun keinerlei Spielraum für Interpretationen mehr: es müssen bereits im Vorfeld zwingend Energieausweise vorliegen; ebenso müssen die Energieskalen in Anzeigen seit in Kraft treten der EnEV 2014 angegeben werden... Geregelt sind die Vorgaben zum Energieausweis in Teil 5 des Gebäude-energiegesetzes (GEG 2020). Von § 79 bis § 88 finden Eigentümer und Mieter alle Details. Diese Änderungen zum Energieausweis gibt es im GEG 2020 Einige Vorgaben zum Energieausweis wurden im Gebäudeenergiegesetz ergänzt und verschärft. Die Änderungen im Überblick: Die Pflicht, bei der Vermietung oder beim Verkauf eines Hauses einen Energieausweis vorzulegen sowie die entsprechenden Pflichtangaben in Immobilienanzeigen, gelten nun auch für Immobilienmakler. Aussteller von Verbrauchsausweisen müssen bestehende Gebäude vor Ort oder anhand geeigneter Fotos bewerten, um passende Maßnahmen zur Modernisierung zu empfehlen. So soll die Qualität der Modernisierungsempfehlungen verbessert werden. Die CO2-Emissionen müssen jetzt im Energieausweis aufgeführt werden. Wenn Eigentümer Daten für den Energieausweis bereitstellen, sind sie für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich. Energieausweis-Aussteller müssen die bereitgestellten Daten sorgfältig prüfen und dürfen diese nur verwenden, wenn kein Zweifel an der Richtigkeit besteht. Der Stand der Sanierung muss detailliert angegeben werden, ebenso inspektionspflichtige Klimaanlagen mit dem Fälligkeitsdatum der nächsten Inspektion. Wir prüfen welcher der unterschiedlichen Ausweise für ihre Immobilie der gesetzlich vorgeschriebene ist. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Verwaltung der Ausweise und erneuern diese nach durchgeführten Sanierungsmaßnahmen oder vor Ablauf der Gültigkeit.
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