Dienstleistungen, Beratung
Wir erstellen Ihnen Ihr Explosionsschutzdokument fachkundig und rechtssicher und begleiten Sie bei der Umsetzung Ihrer Explosionsschutzmaßnahmen als Experten!
Der Arbeitgeber hat bei Gefahr durch explosionsfähige Atmosphäre mit einer fachkundigen Person ein Explosionsschutzdokument zu erstellen und auf dem neuesten Stand zu halten. Werden Arbeitsmittel oder Arbeitsabläufe verändert, ist auch das Dokument zu überarbeiten. Das Explosionsschutzdokument (Exschutzdokument) ist die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung zu den Explosionsgefährdungen im Unternehmen. Dies ergibt sich aus der Gefahrstoffverordnung, wonach der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung auch feststellen muss, ob die verwendeten Stoffe, Gemische und Erzeugnisse bei Tätigkeiten zu Explosionsgefährdungen führen können. Auch die Betriebssicherheitsverordnung fordert eine anlagentechnische Gefährdungsbeurteilung der Explosionsgefahren. Aus dem Explosionsschutzdokument muss insbesondere hervorgehen, dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind, das Explosionsschutzkonzept, ob und welche Bereiche in Explosionsschutzzonen eingeteilt wurden, für welche Bereiche besondere Explosionsschutzmaßnahmen getroffen wurden und welche Maßnahmen getroffen sind, wie die Zusammenarbeit verschiedener Firmen geregelt ist und welche Überprüfungen technischer Schutzmaßnahmen und welche Prüfungen zum Explosionsschutz durchzuführen sind. Die Form des Explosionsschutzdokumentes ist nicht vorgeschrieben. Es können alle relevanten Dokumente hinzugefügt werden, die zur Bewertung einer Explosionsgefahr nützlich sind: Gefahrstoffkataster, Liste explosionsgeschützter Geräte, Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanleitungen, Betriebsanweisungen, Alarm- und Gefahrenabwehrpläne. Das Explosionsschutzdokument beschreibt die angemessenen Vorkehrungen, um den Explosionsschutz in einem Betrieb sicherzustellen. Wenn der Arbeitgeber / Betreiber einer Anlage ermittelt hat, dass die Entstehung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre nicht ausgeschlossen werden kann, dann hat er für die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes zu sorgen. Werden Explosionsgefahren nicht rechtzeitig erkannt und durch geeignete Explosionsschutzmaßnahmen verhindert, kann es insbesondere bei vom Normalbetrieb abweichenden Betriebszuständen (Bau- oder Wartungsarbeiten, Reparaturen, Störungen) zu folgenschweren Unfällen kommen. Im Explosionsschutzdokument muss nachgewiesen werden, dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden und dass angemessene Vorkehrungen getroffen sind, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen. Das Explosionsschutzdokument ist vom Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigen, vor Aufnahme der Arbeit zu erstellen. Wir erstellen Ihnen Ihr Explosionsschutzdokument fachkundig und rechtssicher und begleiten Sie bei der Umsetzung Ihrer Explosionsschutzmaßnahmen als Experten!
Weitere Informationenauf Anfrage
Karte
auf Anfrage
Nordermaaße 1, 25821 Struckum
Öffnungszeiten
Montag 06:00-20:00
Dienstag 06:00-20:00
Mittwoch 06:00-20:00
Donnerstag 06:00-20:00
Freitag 06:00-20:00