Allgemeine Geschäftsbedingungen der Atalanda GmbH zum Angebot des Service „atalanda Screen“

1. Geltungsbereich

1.1. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen einem Anbieter der Online-Plattform „atalanda“ und der Atalanda GmbH, Münchener Str. 1, 83395 Freilassing, vertreten durch die Geschäftsführung (im Folgenden atalanda) gelten hinsichtlich der Nutzung des zusätzlichen Angebotes „atalanda Screen“ die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB).

1.2. Diesen AGB entgegenstehende oder von diesen abweichende Allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Nutzers erkennt atalanda nicht an, es sei denn, der Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn atalanda in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Nutzers die Dienstleistung gegenüber dem Nutzer vorbehaltlos ausführt.

2. Begriffsbestimmungen

2.1 „Anbieter" meint nachfolgend Unternehmen mit lokaler Präsenz, die das Angebot „atalanda Screen“ nutzen möchten, um für ihre Produkte und Dienstleistungen im lokalen Umfeld zu werben.

2.2 „atalanda Screen" bezeichnet das Angebot für Anbieter, Informationen zum eigenen Angebotsportfolio (Waren, Werk- oder Dienstleistungen), digital, aber lokal auf einem Display im Schaufenster, im Warte- oder sonst öffentlichen Bereich des Anbieters zu werblichen Zwecken anzeigen zu lassen. Neben den Informationen zum eigenen Angebot können Informationen zu anderen Anbietern im lokalen Umfeld sowie Nachrichten der Stadt und/oder lokaler Medien angezeigt werden. Die verschiedenen Informationen und Nachrichten werden im Wechsel über Layer eingeblendet.

2.3 Als „Display“ wird ein Wiedergabegerät (etwa Tablets, Monitore, TV oder Beamer) bezeichnet, welches die Inhalte anzeigt und die technischen Mindestvoraussetzung zur Nutzung erfüllen.

2.4 Der Anbieter kann mittels eines eigens für atalanda Screen entwickelten Content-Management-Systems („Online- CMS“) Informationen betreffend seines eigenen Angebotsportfolios selbst steuern und einstellen. Dafür hält das Online-CMS Templates (Vorlagen) vor, so dass die Anbieter einfach Texte und Fotografien und/oder Filme einstellen können. Zudem ist es für Anbieter mit einer zusätzlichen Online-Präsenz auf dem Marktplatz atalanda möglich, die von ihm bereits auf der Marktplatz-Plattform hinterlegten Produktinformationen und die Geschäftspräsentation auf dem Display einzubinden und anzuzeigen. Das Online-CMS sowie die Software zum Ausspielen der Inhalte werden als Software-as-a-Service (SaaS) angeboten und ist für die Anbieter über die URL schaufenster.digital.de zu erreichen. Die Anbieter erhalten für das Online-CMS nach Vertragsabschluss entsprechende LogIn-Daten.

2.5 Das Online-CMS und die Software zum Ausspielen der Inhalte werden insgesamt als „atalanda Screen SaaS“ (Software-as-a-Service) bezeichnet.

2.6 Bei der „atalanda box“ handelt es sich um eine zwingend notwendige Hardware, nämlich um ein Steuerungsgerät, welches die im Online-CMS von dem Anbieter eingestellten Inhalte sowie Informationen anderer Anbieter aus dem Werbenetzwerk und Nachrichten der Stadt sowie von lokalen Medien abruft und auf dem Display ein- bzw. ausspielt. Daneben stellt das Steuerungsgerät eine Verbindung zum System der Marktplatz-Plattform atalanda her.

2.7 „Informationen des Anbieters“ sind werbliche Informationen des Anbieters zu seinem Angebotsportfolio.

2.8 „Informationen anderer Anbieter“ sind die werblichen Informationen anderer Anbieter im lokalen oder nationalen Umfeld, die mittels des Werbenetzwerks auf dem Display des Anbieters angezeigt werden können.

2.9 „Nachrichten der Stadt“ sind Mitteilungen und Informationen der jeweiligen Stadt, des jeweiligen kommunalen Umfeldes etwa bezüglich besonderer Märkte, Feste oder Öffnungszeiten, die von Relevanz für die lokalen Märkte, also Anbieter und Kunden, sind und die auf dem Display des Anbieters angezeigt werden können.

2.10 „Nachrichten lokaler Medien“ sind redaktionelle LNachrichten, Informationen und Mitteilungen der lokalen Medien, wie Zeitungen und Stadtmagazinen, die von diesen für atalanda Screen bereitgestellt werden und die auf dem Display des Anbieters angezeigt werden können.

2.11 Ein „Layer“ meint eine Informationsseite mittels derer der Informationen der Anbieter, Nachrichten der Stadt und/oder Nachrichten lokaler Medien auf dem Display im Wechsel angezeigt werden.

2.12 „Lokaler Technikpartner“ sind namens atalanda beauftragte lokale Unternehmen, die auf Wunsch des Anbieters Lieferung und Installation der Hardware übernehmen können.

2.13 „Betrachter“ sind Personen, die sich die Inhalte auf dem atalanda Screen ansehen können.

2.14 atalanda Screen ermöglicht es den Anbietern, sich mit maximal fünf anderen Anbietern über atalanda Screen zu vernetzen und somit gegenseitiges „Werbenetzwerk“ aufzubauen.

2.15 Die „Produktbeschreibung“ enthält Angaben zur Beschaffenheit und Funktionalität der Software atalanda Screen.

2.16 Die „Benutzerdokumentation“ erläutert den Anbietern die Funktion der Software atalanda Screen und ihre Nutzung.

2.17 „Patches“ sind Korrekturauslieferungen für Software aus Endanwendersicht, um Fehler (Mängel) der vertraglich geschuldeten Software zu beheben.

2.18 „Updates“ sind neue Versionen der Software, die Funktionen der bisherigen Standardsoftware verbessert oder neu hinzufügt.

3. Vertragsgegenstand

3.1. atalanda hat die Anwendung „atalanda Screen“ entwickelt und realisiert. Die Anwendung atalanda Screen ermöglicht es Anbietern, Informationen zum eigenen Angebotsportfolio (Waren, Werk- oder Dienstleistungen), digital, aber lokal auf einem Display in den Geschäftsräumen anzeigen zu lassen. Neben den Informationen zum eigenen Angebot können Informationen zu anderen Anbietern im lokalen Umfeld sowie Nachrichten der jeweiligen Stadt und/oder lokaler Medien angezeigt werden.

3.2. Diese AGB regeln im Folgenden die Rechte und Pflichten der Parteien hinsichtlich der Anwendung atalanda Screen; dies insbesondere, aber nicht ausschließlich im Hinblick auf:

3.2.1. den Kaufvertrag bezüglich der atalanda box;

3.2.2. den Nutzungsvertrag bezüglich der atalanda Screen SaaS.

4. Vertragspartner, Zustandekommen des Vertrages, Beginn des Nutzungszeitraumes

4.1. Vertragspartner von atalanda Screen können bereits registrierte Anbieter der Marktplatz-Plattform atalanda sein. Ist ein potentieller Screen Vertragspartner noch nicht auf der Marktplatz-Plattform angemeldet, wird er bei Vertragsabschluss automatisch auf der Marktplatz-Plattform für den Endkunden unsichtbar registriert.

4.2. Um als Anbieter atalanda Screens nutzen zu können, muss der Anbieter hierfür mit atalanda einen diesbezüglichen Vertrag abschließen.

4.3. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn ein berechtigter Vertreter des Anbieters das von atalanda zur Verfügung gestellte „Anmeldeformular für Anbieter zu atalanda Screen" inklusive der Zustimmung zu diesen AGB ausfüllt, eigenhändig unterschreibt und dieses per Fax, E-Mail oder Post atalanda zugeht.

4.4. Der hinsichtlich der SaaS-Leistungen abrechnungsrelevante Nutzungszeitraum beginnt – soweit nichts anderes vereinbart wurde - mit dem Monat, in dem die atalanda Box (Steuerungsgerät) geliefert und installiert wurde. Spätestens zwei Wochen nach der Lieferung der Steuerungsbox gilt die atalanda Box als installiert, es sei denn der Anbieter kann nachweisen, dass die unterlassende Installation auf einem atalanda nach diesen AGB zurechenbaren Fehler beruht.

5. Bestimmungen zur Hardware

(Kauf der atalanda Box, optionaler Kauf Display, optionale Buchung Installationsleistung)

5.1. Kauf der atalanda Box

5.1.1. Mit Zugang des ausgefüllten Anmeldeformulars nach Ziffer 4.3. ist zwischen dem Anbieter und atalanda ein Kaufvertrag bezüglich der atalanda box geschlossen.

5.1.2. Der Kauf der atalanda Box ist für Anbieter, die atalanda Screen nutzen wollen, zwingend, da das Steuerungsgerät für die Funktionalität von atalanda Screen unabdingbar ist.

5.1.3. Der Preis für die atalanda Box ergibt sich aus dem Anmeldeformular im Sinne von Ziffer 4.3.

5.1.4. Die atalanda Box wird dem Anbieter mit Lieferung in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist nach Erhalt sofort fällig.

5.1.5. Die atalanda Box wird kostenfrei per Paketdienst geliefert.

5.1.6. Die atalanda Box wird zusammen mit einer Installationsanleitung geliefert. Diese Installationsanleitung stellt atalanda auch unter http://academy.atalanda.com bereit.

5.2. Sonstige Pflichten des Anbieters

5.2.1. Möglicherweise können baurechtliche, polizeiliche, sonst sicherheitsrechtliche oder lokale Vorschriften der vom Anbieter geplanten Aufstellung des Displays in seinen Geschäftsräumen entgegenstehen. Der Anbieter hat die Rechtskonformität des Aufbaus des Displays an dem von ihm gewählten Ort im Zweifel mit den zuständigen Behörden eigenständig zu klären.

5.2.2. Der Anbieter hat sowohl Strom als auch Internet über WLAN bereitzustellen, beides ist zur Funktionalität von atalanda Screen unabdingbar.

5.2.3. Im Falle eines Gewährleistungsfalles hat der Anbieter den Gewährleistungsfall zu melden. Betrifft der Gewährleistungsfall eine bei atalanda erworbene Hardwarekomponente, wird die jeweilige Hardware auf Kosten von atalanda beim Anbieter abgeholt. Hierzu stellt atalanda ein Retouren-Label bereit. Das Retouren-Label kann hier angefordert werden.

5.3. Gewährleistung

5.3.1. atalanda leistet Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften einschließlich § 377 HGB, es sei denn, die Gewährleistung ist nach den nachstehenden Klauseln gesondert beschränkt.

5.3.2. Aus der Gewährleistungspflicht resultierende Ansprüche unterliegen einer Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Regelung in Ziffer 5.7. bleibt hiervon unberührt.

5.3.3. Im Fall der atalanda Box entfällt der Gewährleistungsanspruch, wenn der Anbieter ohne schriftliche Zustimmung seitens atalanda die atalanda box selbst oder durch unbefugte Dritte entgegen dem bestimmungsgemäßen Gebrauch gemäß der Installationsanleitung öffnet, ändern oder sonst manipuliert und hier durch eine Mängelbeseitigung unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. Ist eine Mängelbeseitigung noch möglich, so hat der Anbieter die Mehrkosten für die Mängelbeseitigung zu tragen. Dem Anbieter obliegt der Nachweis, dass die Öffnung, Änderung oder sonstige Manipulation entgegen dem bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht mitursächlich für den Mangel und/oder eine erschwerte Mangelbeseitigung ist.

5.4. Haftung

5.4.1. atalanda haftet unbeschränkt für die durch sie selbst, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

5.4.2. Für sonstige Schäden haftet atalanda nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht). Die Schadensersatzpflicht ist dabei auf solche Schäden begrenzt, die als vertragstypisch und vorhersehbar anzusehen sind. Der typischerweise vorhersehbare Schaden übersteigt nicht die Höhe des Kaufpreises für ein Hardwaregerät.

5.4.3. Ausdrücklich kein sonstiger Schaden im Sinne von Ziffer 5.7.2. sind Schäden an Peripheriegeräten, die aufgrund einer Installation der Geräte durch den Anbieter entstehen. Die fehlerhafte Installation durch den Anbieter wird vermutet.

5.4.4. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet atalanda nur in dem Umfang nach Ziffer 5.7.2. und weiter vorausgesetzt, dass der Anbieter sichergestellt hat, dass diese Daten unter Beachtung der für einen vernünftig handelnden Anwender geltenden Maßstäbe so gesichert wurden, dass aus diesen Sicherheitskopien mit vertretbarem Aufwand der Datenbestand reproduziert werden kann

5.4.5. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

5.4.6. Eine über das Vorstehende hinausgehende Haftung von atalanda ist ausgeschlossen. atalanda haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden.

6. Bestimmungen zur Nutzung des atalanda Screen SaaS

6.1. Leistungen und Funktionen des atalanda Screen SaaS

atalanda stellt den Anbietern atalanda Screen SaaS unter anderem mit den folgenden Funktionalitäten bereit:

6.1.1. atalanda stellt atalanda Screen in Form des Software-Applikation-Providing bzw. des Software-as-a-Service (SaaS) bereit. Die Software wird seitens atalanda gehostet. Der Anbieter kann via Telekommunikationsverbindungen (Internet) Zugriff auf die Software- nehmen und ihre Funktionalitäten im Rahmen dieses Vertrages zu nutzen.

6.1.2. Mit dem atalanda Screen SaaS kann der Anbieter Informationen zum eigenen Angebotsportfolio (Waren, Werk- oder Dienstleistungen), welches auch über die Marktplatz-Plattform atalanda angeboten werden, digital, aber lokal auf einem Display in den Geschäftsräumen anzeigen und für diese werben. Neben den Informationen zum eigenen Angebot werden Informationen zu anderen Anbietern im lokalen oder nationalen Umfeld sowie Nachrichten der Stadt und/oder lokaler Medien angezeigt. Auf die Informationen zu anderen Anbietern kann der Anbieter über das Werbenetzwerk gemäß Ziffer 6.2. Einfluss nehmen.

6.1.3. Die Informationen vom Anbieter, den anderen Anbietern sowie die Nachrichten der Stadt und lokalen Medien werden im Wechsel über Layer eingeblendet.

6.1.4. Die Anzeige der jeweiligen Layer erfolgt im Rotationsmodus.

6.1.5. Mindestens 50% der Layer können durch den Anbieter mit eigenen Inhalten befüllt werden.

6.1.6. Dem Anbieter stehen mindestens fünf Informations-Layer zur Verfügung.

6.1.7. Die Grunddaten zum Anbieter, wie Name des Geschäftes, Inhaber, Anschrift und Profilbilder werden über das Backend der Marktplatzplattform atalanda verwaltet und über die Schnittstelle mit der atalanda Box in das Online-CMS gespeist.

6.1.8. Der Anbieter verwaltet die sonstigen Inhalte des atalanda Screens (die Informationen zum Geschäft und zum Angebotsportfolio) mittels des Online-CMS.

6.1.9. Der Anbieter erhält nach dem Vertragsschluss Zugangsdaten zum Online-CMS. Auf das Online-CMS, welches von atalanda gehostet wird, kann der Anbieter mittels der Zugangsdaten über die https://schaufenster.digital zugreifen.

6.1.10. Dem Anbieter werden Vorlagen (sog. Templates) über das Online-CMS zur Verfügung gestellt, mittels derer der Anbieter die Informationen zu seinem Geschäft bzw. dem Angebotsportfolio aufbereiten kann.

6.1.11. Das Online-CMS ermöglicht über eine Schnittstelle auch auf dem atalanda Screen Videos abzuspielen, wenn und soweit diese zuvor beim Videodienst YouTube durch den Anbieter hochgeladen wurden. Das Video darf maximal 30 Sekunden lang sein.

6.1.12. Das Online-CMS ermöglicht zusammen mit der atalanda Box, dass der Anbieter Produktdaten von der Marktplatz-Plattform atalanda abrufen und einbringen kann.

6.1.13. Dem Anbieter wird ein Werbenetzwerk nach Ziffer 6.2. zur Verfügung gestellt.

6.2. Das Werbenetzwerk von atalanda Screen

6.2.1. atalanda Screen ermöglicht es den teilnehmenden Anbietern innerhalb eines lokalen Umfeldes (einer Stadt) sich kostenlos mit maximal fünf anderen Anbietern zu vernetzen und damit ein Werbenetzwerk aufzubauen.

6.2.2. Für eine Vernetzung muss sich ein Anbieter unter dem Menü-Punkt Werbenetzwerk im Online-CMS bis zu fünf potentielle Partner-Anbieter auswählen und eine Vernetzung anfragen.

6.2.3. Der Anbieter muss im Online-CMS Inhalte als „im Werbenetzwerk teilen“ markieren.

6.2.4. Bestätigt ein angefragter Partner die angefragte Vernetzung, so werden die als „im Werbenetz teilen“ markierten Inhalte sowohl auf dem Display des Anbieters als auch des Werbepartners et vice versa angezeigt.

6.2.5. Ein angefragter Anbieter kann die erteilte Bestätigung zur Teilnahme am Werbenetzwerk jederzeit widerrufen. Ebenso kann der anfragende Anbieter die Vernetzung jederzeit beenden.

6.2.6. Es können jeweils nur Inhalte von Anbietern abgerufen und eingeblendet werden, die ihre atalanda Box eingeschaltet haben.

6.2.7. atalanda kann unabhängig vom durch den Anbieter gepflegten Werbenetzwerk Werbung und Informationen auf das Display des Anbieters einspielen. Um in diesem Zuge Werbung eines direkten Konkurrenten zu verhindern, hält atalanda Screen ein Konkurrenzausschlusssystem vor, welches verhindern soll, dass ein Display eines Anbieters Werbung eines konkurrierenden Dritten abspielt. Der Konkurrenzausschluss basiert auf den Branchenangaben des Anbieters und des Partner-Anbieters (z.B. Fitnessstudio A vs. Fitnessstudio B). Der Anbieter ist verantwortlich, seine zutreffenden Branchen entsprechend zu hinterlegen.

6.3. Sonstige Leistungen von atalanda bezüglich atalanda Screen

6.3.1. atalanda hostet die Software. Das Hosting erfolgt auf einem den Erfordernissen der Applikation entsprechenden Server.

6.3.2. atalanda erstellt eine Benutzerdokumentation. Diese Benutzerdokumentation befindet sich leicht auffindbar im Backend der des Online-CMS

6.3.3. atalanda obliegt die Pflege der Software, um diese in einem funktionsfähigen Zustand zu erhalten. Hierzu zählen gewöhnliche Wartungsarbeiten und das Einspielen von notwendigen Patches sowie die Mängelbeseitigung nach Ziffer 6.13.

6.3.4. atalanda ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Updates einzuspielen.

6.3.5. atalanda schuldet ausdrücklich nicht die Erbringung von Installations-, Einrichtungs-, Beratungs-, Anpassungs- und/oder Schulungsleistungen soweit diese nicht gesondert beauftragt wurden.

6.3.6. Die Nutzungsrechte richten sich nach Ziffer 6.7. dieser AGB.

6.3.7. Die zu leistenden Entgelte richten sich nach Ziffer 6.8. dieser AGB und werden im Folgenden als Nutzungsgebühr bezeichnet.

6.3.8. atalanda stellt einen Support per Telefon bezüglich der Nutzung von atalanda Screen zur Verfügung. Der Support steht unter +49 8654 774 17 21 oder per E-Mail unter team@atalanda.com zur Verfügung. An Wochenenden und Feiertagen ist der Support geschlossen.

6.4. Pflichten des Anbieters

6.4.1. Der Anbieter verpflichtet sich, bei der Anmeldung wahrheitsgemäße richtige und vollständige Daten anzugeben.

6.4.2. Der Anbieter verpflichtet sich, diese Daten aktuell zu halten.

6.4.3. Der Anbieter ist verpflichtet, das in den Zugangsdaten erhaltende Passwort umgehend zu ändern und durch ein sicheres Passwort zu ersetzen.

6.4.4. Der Anbieter verpflichtet sich, die in atalanda Screen eingestellten Inhalte aktuell zu halten.

6.4.5. Der Anbieter verpflichtet sich insbesondere nicht gegen Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb oder sonstige rechtliche Vorgaben zu verstoßen.

6.4.6. Der Anbieter verpflichtet sich, die im Online-CMS über die Templates vorgegebenen Angaben zu Textlängen und Bildgrößen zu beachten.

6.4.7. Der Anbieter ist verpflichtet, sich an den „Leitfaden zur Einstellung von Waren und Leistungen“ nach Ziffer 2.1. der Anbieter-AGB von atalanda sinn-entsprechend auch bezüglich der Inhalte für atalanda Screen zu halten.

6.4.8. Der Anbieter ist verpflichtet im Online-CMS die Branche(n), in denen er tätig ist, anzugeben. Der Anbieter ist verpflichtet, dies wahrheitsgemäß zu tun.

6.5. Inhalte: Rechte, Rechteeinräumungen, verbotene Inhalte, Freistellung

6.5.1. Die Regelungen der Ziffer 12 der AGB des atalanda Marktplatzes gelten hier entsprechend.

6.6. Nutzungsrechte, Vertragsstrafe

6.6.1. atalanda räumt dem Anbieter das nicht ausschließliche, gemäß Ziffer 6.8. beschränkte Recht ein, auf die Software mittels Telekommunikationsverbindungen (über das Internet) zuzugreifen und mittels eines Browsers die mit der Software verbundenen Funktionalitäten gemäß diesem Vertrag zu nutzen. Darüber hinausgehende Rechte erhält der Anbieter nicht.

6.6.2. Der Anbieter ist nicht berechtigt, die Software über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen; insbesondere ist es dem Anbieter nicht gestattet, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder in sonstiger Weise Rechte an dieser einzuräumen, sie drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder sie Dritten sonst entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

6.6.3. Für jeden Fall, in dem der Anbieter entgegen diesen Vereinbarungen die Nutzung der Software durch nicht vom Anbieter benannte Nutzer oder sonstige Dritte schuldhaft ermöglicht, hat der Anbieter eine sofort fällige, der Höhe nach im Ermessen von atalanda stehende, angemessene Vertragsstrafe zu leisten. Als angemessen wird in jedem Fall die Höhe der Vergütung angesehen, die für eine 24-monatige Nutzung der Applikation zu leisten wäre. Die Höhe der festgesetzten Vertragsstrafe ist gerichtlich überprüfbar. Etwaige daneben bestehende Ansprüche auf Schadensersatz seitens der atalanda bleiben von dem Vorstehenden unberührt.

6.7. Nutzungsgebühr, Abrechnungs- und Zahlungsbedingungen

6.7.1. Der Anbieter zahlt als Gegenleistung für die von der atalanda nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen und die Nutzungsberechtigung der Software die mit dem Anmeldeformular festgelegten monatlichen Nutzungsgebühren.

6.7.2. Die Nutzungsgebühr ist erstmalig mit Ablauf des Monats, in dem der Nutzungszeitraum im Sinne von Ziffer 4.4. begann, zu leisten.

6.7.3. Die Abrechnung erfolgt monatlich nach Ende des jeweiligen Kalendermonats. atalanda erstellt eine prüffähige Rechnung, welche ausschließlich per Email übersandt wird.

6.7.4. Die Nutzungsgebühr wird monatlich nach Rechnungserstellung fällig.

6.7.5. atalanda bietet ausschließlich die Zahlungsart SEPA-Lastschrift an. Bitte beachten Sie die Allgemeinen Nutzungs- und Datenschutzbedingungen Ihrer Zahlungsdienstleister, diese gelten für die Zahlungsabwicklung ausschließlich.

6.7.6. atalanda zieht die Forderung nach Rechnungsstellung vom Konto des Anbieters. Schlägt der Versuch der Einziehung fehl, wird wie folgt verfahren:

6.7.6.1. Nach 7 Tagen wird der Betrag automatisch angemahnt und der Betrag erneut versucht einzuziehen. Dem Kunden werden die Gebühren der Bank weiterberechnet.

6.7.6.2. Schlägt auch dieser Versuch der Einziehung nach der ersten Mahnung fehl, wird atalanda nach weiteren 7 Tagen den Betrag ein zweites Mal automatisch unter Erhebung einer Mahngebühr von 5,00 EUR anmahnen und den Betrag erneut versuchen einzuziehen. Bleibt der Lastschrifteinzug erfolglos werden Funktionen der Software für den Anbieter deaktiviert. Das heißt, der Anbieter kann – bis zur Zahlung der ausstehenden Beträge - zwar auf das Online-CMS zugreifen, aber es erfolgen keine Einblendungen auf dem Display. Die Einblendungen werden bei Zahlungseingang wieder reaktiviert, es sei denn es liegt bereits zum dritten Mal eine Deaktivierung vor (vgl. Ziffer 6.9.4.).

6.7.6.3. Schlägt auch dieser Versuch der Einziehung nach der zweiten Mahnung fehl, wird atalanda nach weiteren 10 Tagen den Betrag ein drittes Mal automatisch unter Erhebung einer Mahngebühr von 40 EUR anmahnen und den Betrag erneut versuchen einzuziehen. Bleibt dieser Lastschrifteinzug erfolglos wird die der Zugang zur Software für den Anbieter in Gänze gesperrt.

6.7.7. Ein Zahlungsverzug über 30 Tage berechtigt atalanda zu fristlosen Kündigung des Nutzungsvertrages. Es liegt im Ermessen von atalanda, ob Sie bei schließlich erfolgter Zahlung den Vertrag weiter fortführt und die Sperrung aufhebt.

6.8. Zeitliche Beschränkung der Nutzungsberechtigung, Deaktivierung und Sperrung des Zugangs bei nicht rechtzeitiger Zahlung

6.8.1. Die Nutzungsberechtigung im Rahmen einer kostenpflichtigen Nutzung ist von der jeweils rechtzeitigen Zahlung der Nutzungsgebühren gemäß Ziffer 6.8. abhängig.

6.8.1.1. So lange die Nutzungsgebühren rechtzeitig gezahlt werden, ist der Anbieter zur Nutzung der Software gemäß Ziffer 6.7. berechtigt.

6.8.1.2. Werden die Nutzungsgebühren nicht rechtzeitig im Sinne der Ziffer 10. gezahlt, gelten die Regelungen der Ziffer 6.8.6.

6.8.2. Die Nutzungsberechtigung endet, wenn kein Zahlungseingang seitens atalanda im Sinne der Ziffer 6.7.6. verzeichnet werden kann. atalanda ist in diesem Fall gemäß Ziffer 6.7.6. berechtigt, Funktionen der Software zu deaktivieren bzw. den Zugang zur Software zu sperren.

6.8.3. Die Deaktivierung von Funktionen wird nach einem Zahlungseingang wieder aufgehoben, wenn und soweit zu diesem Zeitpunkt alle ausstehenden Nutzungsgebühren rechtzeitig beglichen sind.

6.8.4. Im Falle einer dreimaligen Deaktivierung aufgrund Zahlungsverzuges sowie im Falle einer Zugangssperre aufgrund von nicht rechtzeitigen Zahlungen ist atalanda berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen und den Zugang zur Software endgültig zu sperren.

6.9. Sonstige Mitwirkungspflichten des Anbieters

6.9.1. Der Anbieter verpflichtet sich, die ihn zur Leistungserbringung und –abwicklung dieses Vertrages treffenden Pflichten zu erfüllen. Er wird insbesondere:

6.9.1.1. die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben;

6.9.1.2. die Software nicht missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermitteln, wozu auch urheber- und wettbewerbsrechtswidrige Inhalte zählen;

6.9.1.3. den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von atalanda betrieben werden ein­zugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von der atalanda unbefugt einzudringen;

6.9.1.4. die Software nicht zur Erhebung, Speicherung oder sonstigen Nutzung von personenbezogenen Daten außerhalb des Vertragszweckes gebrauchen und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften gewährleisten;

6.9.1.5. atalanda von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Software durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Software verbunden sind. Erkennt der Anbieter oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von der atalanda;

6.9.1.6. atalanda über aus seiner Sicht auftretende Dysfunktionen der Software umgehend unter Angabe der aus seiner Sicht bestehenden Fehlfunktion wenigstens in Textform (Email) informieren;

6.9.1.7. die an atalanda übermittelten Daten regelmäßig und gefahrentsprechend sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu gewährleisten.

6.10. Haftung des Anbieters, Freistellung

6.10.1. Der Anbieter haftet grundsätzlich für alle Aktivitäten, die unter Verwendung seines Nutzerkontos vorgenommen werden, es sei denn der Anbieter hat den Missbrauch seines Nutzerkontos nicht zu vertreten, da eine Verletzung der ihm obliegenden Sorgfaltspflichten nicht vorlag.

6.10.2. Der Anbieter stellt atalanda von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nutzer der Software oder sonstige Dritte gegenüber atalanda wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die von dem Nutzer eingestellten Angebote, Inhalte oder wegen der sonstigen Nutzung der Software, geltend machen.

6.10.3. Der Anbieter übernimmt hierbei auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung (Anwalts- und Gerichtskosten) von atalanda.

6.10.4. Der Anbieter verpflichtet sich darüber hinaus, atalanda für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

6.11. Sperrung

6.11.1. atalanda behält sich für den Fall, dass Anbieter gesetzliche Vorschriften, die Rechte Dritter oder diese Nutzungsbedingungen verletzt, vorbehaltlich der fristlosen, außerordentlichen Kündigung und unbeachtlich der Regelung der Ziffern 6.8.2. bis 6.8.4. sowie 6.7.6. vor,

6.11.1.1. den Anbieter zu verwarnen,

6.11.1.2. Funktionen der Software für den Anbieter zu deaktivieren,

6.11.1.3. die Software für die weitere Nutzung durch den Anbieter zu sperren.

6.11.2. Diese Maßnahmen stehen soweit sie nicht gesetzlich notwendig sind, im billigen Ermessen von der atalanda, allerdings berücksichtigt atalanda die berechtigten Interessen des Anbieters sowie alle Umstände des Verstoßes.

6.11.3. Sobald der Anbieter für die Nutzung der Software gesperrt und/oder ihm gekündigt wurde, darf sich der Anbieter auch nicht mit einem neuen Nutzerkonto anmelden oder über ein anderes Nutzerkonto die Leistungen nutzen.

6.12. Gewährleistung

6.12.1. Erlangt atalanda Kenntnis von einer etwaigen Funktionsstörung der Software, informiert atalanda umgehend den Anbieter und behebt die Funktionsstörung innerhalb eines üblichen, angemessenen Zeitraumes entsprechend der Art und Schwere der Funktionsstörung.

6.12.2. Eine Funktionsstörung der Software liegt vor, wenn die Software die in der Produktbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, die Datenverarbeitung unkontrolliert abbricht oder in anderer Weise die Software nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.

6.12.3. Aus der Gewährleistungspflicht resultierende Ansprüche unterliegen einer Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Regelung in Ziffer 6.14. ist hiervon unberührt.

6.13. Verfügbarkeit, Wartungsarbeiten

6.13.1. atalanda gewährleistet eine Verfügbarkeit der zur Betriebsbereitschaft der entwickelten Software nötigen Server von 97% gerechnet auf 12 Monate.

6.13.2. Wartungsarbeiten, die die Funktionsfähigkeit der Software betreffen, werden, soweit eine sofortige Wartungsarbeit nicht unumgänglich ist, außerhalb der üblichen Bürozeiten von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr durchgeführt und die Anbieter werden über derartige Wartungsräume im Vorwege per Email und über den Newsbereich der Software informiert.

6.14. Haftung

6.14.1. atalanda haftet unbeschränkt für die durch atalanda, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

6.14.2. Für sonstige Schäden haftet atalanda nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht). Die Schadensersatzpflicht ist dabei auf solche Schäden begrenzt, die als vertragstypisch und vorhersehbar anzusehen sind. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine über das Vorstehende hinausgehende Haftung von atalanda ist ausgeschlossen

6.14.3. atalanda haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden.

6.15. Laufzeit, Kündigung

6.15.1. Der Nutzungszeitraum beginnt mit Beginn des Monats, in dem die notwendige Hardware im Sinne von Ziffer 4.4. installiert wurde.

6.15.2. Der Nutzungsvertrag läuft ab diesem Zeitpunkt auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch für einen Monat.

6.15.3. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 14 Tagen vor Monatsende gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um einen Monat.

6.15.4. Das Recht zur Sperrung und zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

7. Besondere Regelungen bei Ausfall der atalanda Box und Auswirkungen auf den Nutzungsvertrag SaaS sowie bei Sperrung des Anbieters und Auswirkung auf den Erwerb der atalanda Box

7.1. Ist das Steuerungsgerät atalanda Box aufgrund von Hard- oder Softwaremängeln nicht für den bestimmungsgemäßen Gebrauch nutzbar so gelten die nachfolgenden Regelungen.

7.1.1. Der Anbieter hat atalanda über die mangelhafte Funktion umgehend zu unterrichten.

7.1.2. Liegt ein Gewährleistungsfall vor, so behebt atalanda die Mängel gemäß 5.3 schnellstmöglich.

7.1.3. Kann atalanda den Funktionsausfall im Gewährleistungsfall nicht binnen 3 Werktagen beheben, so ist der Anbieter anteilig dem Ausfallzeitraum von der Zahlung der Nutzungsgebühren für das SaaS befreit.

7.1.4. Liegt kein Gewährleistungsfall nach Ziffer 5.6. vor, so hat der Anbieter selbst ein neues Gerät zu erwerben. Eine anteilige Befreiung der Nutzungsgebühren für das SaaS kann nur dann erfolgen, wenn die Neulieferung mehr als 3 Werktage nach Bestellung in Anspruch nimmt.

7.2. Wird ein Anbieter aufgrund von Verstößen gegen diese AGB hinsichtlich der Nutzung des SaaS gesperrt, deaktiviert oder außerordentlich gekündigt, hat diese keine Auswirkungen auf den Kaufvertrag bezüglich des Steuerungsgerätes atalanda Box. Der Anbieter kann nicht vom Kaufvertrag zurücktreten oder eine sonstige Rückabwicklung des Vertrages verlangen.

8. Änderung der Nutzungsbedingungen

8.1. atalanda behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft insbesondere in den folgenden Fällen zu verändern:

8.2. Wenn und soweit sich die Marktlage nach Vertragsschluss in kalkulatorischer oder technischer Hinsicht aus Sicht von atalanda in triftiger Art und Weise verändert hat, behält sich atalanda vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinsichtlich der monatlichen Kosten in zumutbarer Weise für die Nutzer zu ändern; dies umfasst folglich insbesondere mögliche, moderate Preiserhöhungen.

8.3. Wenn atalanda das Angebot und die Services verbessern, erweitern oder zu Gunsten der Anbieter verändern möchte, behält sich atalanda eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

8.4. Wenn Gesetzgebung oder Rechtsprechung eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erforderlich machen, behält sich atalanda eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

8.5. Werden die Nutzungsbedingungen geändert, so werden die Anbieter über die Änderungen auf der Website und per E-Mail informiert. Der Anbieter kann den Änderungen der Nutzungsbedingungen binnen vier Wochen ab Zugang der Informationen über die Änderung der Nutzungsbedingungen ausdrücklich widersprechen.

8.6. Widerspricht der Anbieter nicht binnen vier Wochen ab Zugang der Information über die Änderungen, so werden die Änderungen in den Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft wirksam (sog. fingierte Zustimmungs-Erklärung). Auf diese Zustimmungswirkung wird der Anbieter in den Informationen über die Änderung gesondert hingewiesen.

8.7. Widerspricht der Anbieter fristgerecht, so wird der Vertrag zu unveränderten Bedingungen fortgeführt.

8.8. Das Recht zur Kündigung durch atalanda bleibt unberührt.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9.2. Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das Gericht des Geschäftssitzes von atalanda. Dasselbe gilt, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder Wohnsitz hat oder der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

9.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Nutzer einschließlich dieser Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke.